Rechtsprechung
BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit von Sonderaktionen als Werbung - Jubiläumsverkauf als Unterfall von Sonderveranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 821
- GRUR 1975, 661
- DB 1975, 1501
- WRP 1975, 528
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1972 - I ZR 94/71
Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74
Wirbt ein Hersteller beim Letztverbraucher für seine Erzeugnisse mit einem herabgesetzten Preis als Jubiläumsangebot und dem Zusatz "Überall bei Ihrem Kaufmann", so liegt eine Veranstaltung "im Einzelhandel" i. S. der AO nicht schon deshalb vor, weil die Werbung eine Ware betrifft, die zwar über sehr viele, namentlich nicht genannte Lebensmitteleinzelhändler, nicht aber über mit diesen konkurrierende Kaufhäuser und Fachgeschäfte vertrieben wird (Abgrenzung zu BGH GRUR 1973, 416, 417 - Porzellan-Umtausch).Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1965, 542 - OMO; GRUR 1973, 416, 417 - Porzellanumtausch) führt das Berufungsgericht dazu aus, die an den Letztverbraucher gerichtete Werbung eines Herstellers stelle dann keine Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel dar, wenn sie lediglich dazu diene und sich darauf beschränke, den Absatz der eigenen Ware durch die Einzelhändler zu unterstüzen.
Denn die Beklagte greife mit dieser Jubiläumsaktion in den Wettbewerb auf der Einzelhandelsstufe, nämlich in den Wettbewerb zwischen den von ihr belieferten und den nicht von ihr belieferten Lebensmittelgeschäften ein und unterliege deshalb nach den Grundsätzen der Porzellanumtausch-Entscheidung des BGH (GRUR 1973, 416, 417) den Regeln der genannten Anordnung über Sonderveranstaltungen im Einzelhandel.
- BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer …
Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1965, 542 - OMO; GRUR 1973, 416, 417 - Porzellanumtausch) führt das Berufungsgericht dazu aus, die an den Letztverbraucher gerichtete Werbung eines Herstellers stelle dann keine Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel dar, wenn sie lediglich dazu diene und sich darauf beschränke, den Absatz der eigenen Ware durch die Einzelhändler zu unterstüzen.Wie in der OMO-Entscheidung des BGH (GRUR 1965, 542, 546) ausgeführt ist, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anordnung vom 4. Juli 1935 auf den Wettbewerb im Einzelhandel und erstreckt sich nur auf Fälle, in denen ein bestimmtes Einzelhandelsunternehmen sich durch eine von ihm durchgeführte Sonderveranstaltung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern auf dem Gebiet des Einzelhandels verschaffen will.
- BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …
Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74
So lag es z.B. im Falle Sonderveranstaltung III (BGH GRUR 1972, 125).
- BGH, 12.11.1987 - I ZR 97/86
Fertighaus; Begriff des Warenverkaufs im Einzelhandel; Verkaufsangebot für …
Auch soweit von der Rechtsprechung Direktverkäufe von Hersteller und Großhändler einbezogen worden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1965 - Ib ZR 37/63, GRUR 1965, 542, 546 = WRP 1965, 257 - OMO; Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 56/74, GRUR 1975, 661, 662 = WRP 1975, 528 - Strumpfhose;… Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 = WRP 1981, 143 - Nur drei Tage), handelte es sich um den Verkauf von Waren, wie er für den Vertrieb in Einzelhandelsgeschäften typisch ist, nämlich um den Vertrieb von ihrer Gattung nach bestimmten Waren.